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Für Heilbehandlungen gilt die Vorlage einer notwendigen medizinischen Verordnung (Rezept) vom Arzt oder Heilpraktiker!

Sie als Patientin oder Patient bekommen - in der Regel im Anschluss an die Behandlungsserie - eine Behandlungsrechnung ausgestellt. Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrem privaten Krankenversicherungsträger (Versicherung / Beihilfestelle) - je nach Vertragsabschluss - zur (in der heutigen Zeit eher unüblichen) vollständigen oder teilweisen Erstattung ein.

Meine Preisgestaltung entspricht nicht den Belangen der Bundesbeihilfe von 2004: Meine Preise sind marktgerecht und individuell auf die Belange meines Praxisstandortes ausgerichtet. Änderungen am Kapitalmarkt und gestiegene Energiekosten werden zu gegebener Zeit in meine Preisgestaltung einfließen. Ich bitte hierfür um Verständnis.

Rezeptrechnungen, bzw. von den Versicherungen nicht berücksichtigte Rechnungsbeträge, können unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt unter der Bezeichnung: ‘außergewöhnliche Belastung’ abgesetzt werden!

(Sport)Physiotherapeutische-Behandlungen

Behandlungen ohne Rezept können in der Regel nicht beim Finanzamt als ‘außergewöhnliche Belastung’ geltend gemacht werden..

Ab 1.1.2012 werden alle Leistungen, die ohne eine notwendige medizinische Verordnung erbracht worden sind, pauschal mit einem MwSt-Satz von 7 oder 19 % belegt. Die Behörden konnten sich jedoch 2 Wochen vor inkrafttreten der neuen Richtlinien nicht auf einen MwSt-Satz einigen... Voraussichtlich werden physiotherapeutische Kur-Behandlungen mit 7 % belegt und Sonderbehandlungen (Hot Stone, Tuina-Massage u.a.) mit 19 %.

Ortsübliche Preise

sind in der Regel nicht die Billigpreise, die manche Private Krankenversicherungen als Maß aller Dinge ansehen, sondern die Preise, die die Praxen vor Ort, je nach Wohnlage, Kostenaufwand, sowie Qualitäts- und Berufserfahrungsstatus von den jeweiligen Praxisinhabern individuell berechnet werden.

Preistransparenz / Minutenpreis der Behandlungsleistung

 

Eine Schlussbemerkung zu meiner Preisgestaltung:

a) Wenn ein Termin ausfällt, müssen Sie ihn nicht (auch nicht anteilig) bezahlen! Es geht Ihnen also keine Behandlung verloren! (Wenngleich ich eine zeitige Absage gerne dem bloßen Nichterscheinen vorziehe, weil ich gerne selbst über meine Freizeitgestaltung verfügen möchte.)

b) In der Regel... bin ich neben der Kernzeit von 0900 bis 2000 Uhr auch außerhalb dieser Zeiten verfügbar, also von ca. 0700 bis 2300 Uhr - und...

c) In der Regel... bin ich auch am Wochenende verfügbar, sofern ich nicht dringende Einkäufe zu tätigen habe.

 

 

(Bild anklicken)

Preistabelle00

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UlrichKram_14.03.2011_4